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Zentrale Technik

Gentechnik, Strahlenschutz und Umweltschutz

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Erläuterungen und Bestimmungen

  • Arbeitgeber

    Arbeitgeber sind alle Personen, denen die Universität Bayreuth die Arbeitgeberverpflichtungen übertragen hat, also z. B. Lehrstuhlinhaber, Inhaber von Professuren, Leiter von Arbeitsgruppen mit Vorgesetztenfunktion.

    Aufgaben des Arbeitgebers nach § 5 OStrV sind: Sicherstellung, dass die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, der Messungen und der Berechnungen nur durch fachkundige Personen erfolgt.

    Der Arbeitgeber muss daher selber über die Fachkunde verfügen (er ist dann selber fachkundige Person) oder er braucht die Beratung durch eine fachkundige Person.

  • Fachkundige Person

    Die OStrV schreibt hierzu:
    "Fachkundig ist, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten einschlägigen beruflichen Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen."

    Aufgaben der fachkundigen Person: Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, der Messungen und der Berechnungen (TROS Teil 1 Punkt 3.4 und 3.5)

  • Laserschutzbeauftragte

    Die OStrV und die TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines, 5.1 schreiben hierzu:
    Der LSB muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden LBS-Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.

    Der Laserschutzbeauftragte soll eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung (jeweils mindestens zwei Jahre) haben und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.

    Aufgaben des LSB sind:

    Unterstützung des Arbeitgebers
    1. bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3
    2. bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach § 7und
    3. bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klasse 3R, 3B und 4.

    Es ist möglich, dass die Funktionen des Fachkundigen und des LSB in einer Person vereint sind.


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. René Amore

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