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Zentrale Technik

Gentechnik, Strahlenschutz und Umweltschutz

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Bestellung von Laserschutzbeauftragten

Auswahl einer geeigneten Person und Vorschlag

Der Lehrstuhlinhaber, Inhaber einer Professur, Arbeitsgruppen­leiter mit Vorgesetztenfunktion (Arbeitgeber) wählt eine geeignete Person aus, die über eine abgeschlossener technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben als LSB gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV besitzt und bereits eine praktische berufliche Tätigkeit ausgeübt hat (Auswahlverantwortung des o. g. Arbeitgebers) und schlägt diese Person schriftlich dem Strahlenschutzbevollmächtigten vor. Dem schrift­lichen Vorschlag sind genaue Angaben über den sachlichen und örtlichen Entscheidungsbereich, die erforderlichen Unterlagen sowie Angaben zu allen Unterpunkten aus 5.1 Absatz 6 der TROS Laserstrahlung Teil Algemeines beizulegen.

Die konkreten Anforderungen an diese Erfahrungen und Fachkenntnisse hängen von der Anwendung und Komplexität der Laser-Einrichtung ab, für die er bestellt wird.

Folgende Unterlagen sind für die Bestellung erforderlich

1) Nachweis einer mindestens jeweils zweijährigen technischen oder naturwissenschaftlichen Berufsausbildung

Der Nachweis wird durch Vorlage eines entsprechenden Abschlusszeugnisses erbracht. 

2) Nachweise der notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse und  Ausübung der praktischen beruflichen Tätigkeit

Die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben als LSB gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV sowie die praktische berufliche Tätigkeit können nur an Institutionen erworben werden, die nach Ausstattung und Betrieb zur Vermittlung dieser Erfahrungen, Kentnisse und zur Ausübung der beruflichen praktischen Tätigkeit geeignet sind. 

Die Nachweise können durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden, die inhaltlich folgenden Gesichtspunkten entsprechen: Angabe der Tätigkeit nach Art (z. B. Umgang mit welchen Lasereinrichtungen?) und Dauer (von: - bis:) und Angabe, wie der Erwerb der Erfahrungen, der Kenntnisse und die praktische berufliche Tätigkeit zeitlich und materiell sichergestellt waren (z. B. Nennung der Einrichtung, Fachkunde des Ausbilder, behördliche Anzeigebestätigungen über den Betrieb von Lasern). 

3) Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an einem

  • allgemeinen Kurs
    (umfassende anwendungsübergreifende Wahrnehmung der Funktion des LSB) – siehe 5.2.2 Ausbildungsinhalte (2) TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines Tabelle 1, z. B. Arbeiten in denen die Lasereinrichtung für verschiedene Anwendungen immer wieder umgebaut oder in denen nicht klassifizierte Lasersysteme eingesetzt werden.
  • anwendungsbezogenen Kurs
    (LSB bei speziellen Anwendungen von Lasereinrichtungen) siehe 5.2.2 Ausbildungsinhalte (3) TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines Tabelle 2 z. B. Anwendung von Lasersystemen, z.B. in den Bereichen Materialbearbeitung, Vermessung oder Showlaser - Auffrischungskurs (für bereits bestellte LSB, die ihre fachliche Qualifikation alle 5 Jahre auf aktuellem Stand zu bringen haben)
  • Fachkundekurs
    (für LSB, die die Gefährdungsbeurteilung erstellen sollen oder den Arbeitgeber/Vorgesetzten fachkundig beraten sollen).

Beispiel für Inhalt und Dauer der Lehreinheiten (Umfang in LE)

Inhalt
Allgemeine Kurse
Anwendungsbezogene Kurse
Allgemeine KurseAnwendungsbezogene Kurse
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
1
1
11
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
2
1
21
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
2
1
21
​Lasersicherheit und -schutz (inkl. indirekte Gefährdungen)
-
3
-3
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
2
-
2-
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
2
-
2-
Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
-
1
-1
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
1
1
11
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
2
-
2-
Prüfung
1
0,5
10,5
Lehreinheiten (LE = 45 min) gesamt
14
8,5
148,5
in Zeitstunden:
10,5
6,5
10,56,5

Verantwortlich für die Redaktion: Dr. René Amore

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