Hygieneplan
Hygieneplan für den Lehrstuhl für Mikrobiologie der Universität Bayreuth, Arbeitsgruppe Prof. Dr. Muster (1996)
Die Unfallverhütungsvorschrift "Biotechnologie" (VBG 102) und die Merkblätter der Reihe B "Sichere Biotechnologie" sind zu beachten.
Hygienische Maßnahmen sollen die mittelbare Aufnahme von Mikroorganismen verhindern. Daher sind auf Sauberkeit am Arbeitsplatz und sachgemäße Handhabung verschmutzter Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung zu achten. Im Labor darf nicht gegessen, getrunken, geraucht, geschnupft werden. Das Auf- und Abtragen von Kosmetika muß ebenfalls unterbleiben.
Dieser Plan legt die Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation fest.